Soweit die Umstände für die Nacherstellung durch Sie zu vertreten sind, berechnen wir 11,90 EUR (inkl. Mehrwertsteuer) für die Erstellung von Zweitschriften.
Beachten Sie bitte, dass Sie in folgenden Fällen bis Ende Februar Ihre Jahressteuerbescheinigung für das alte Jahr erhalten - im Original und automatisch per Post:
- wenn die erzielten Kapitalerträge den bei uns gestellten Freistellungsbetrag überschreiten
- wenn Sie eine Verlustbescheinigung angefordert haben und nicht verrechnete Verluste größer 0,00 Euro vorhanden sind
- für Nachlassfälle mit gültiger Versandadresse der Erben
- wenn Sie Erträge aus ausländisch thesaurierenden Fonds erhalten haben oder einen solchen veräußert haben
Das Original brauchen Sie nur, wenn Sie Ihre Kapitalerträge und bereits abgeführte Steuern in Ihrer Steuererklärung geltend machen wollen oder einen Antrag auf Günstigerprüfung bei Ihrem Finanzamt stellen möchten, da Ihr persönlicher Steuersatz niedriger als der Abgeltungsteuersatz von 25% ist.